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Vorsteuer-Vergütungsverfahren: Bestätigung der Unternehmereigenschaft (BMF)

Das BMF veröffentlicht das neue Vordruckmuster für den Nachweis der Eintragung als Steuerpflichtiger (Unternehmer) im Vorsteuer-Vergütungsverfahren.
Unternehmern, die in der Bundesrepublik Deutschland ansässig sind und die für die Vergütung von Vorsteuerbeträgen in einem Drittstaat eine Bestätigung ihrer Unternehmereigenschaft benötigen, stellt das zuständige Finanzamt eine Bescheinigung aus (vgl. Rz. 31 des BMF-Schreibens v. 3.12.2009, IV B 9 - S 7359/09/10001 [2009/0796941], BStBl I S. 1520). Für diese Bescheinigung durch die Finanzämter ist das Vordruckmuster

USt 1 TN Nachweis der Eintragung als Steuerpflichtiger (Unternehmer)

anzuwenden. Es ersetzt das mit BMF-Schreiben vom 11.1.1999, IV D 2 - S 7350 - 5/98, BStBl I S. 192 bekannt gegebene Vordruckmuster USt 1 TN.

Die Änderungen berücksichtigen die Neuregelung des Vorsteuer-Vergütungsverfahrens ab 1.1.2010 durch Jahressteuergesetzes 2009 (JStG 2009) vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794). Danach benötigt der Unternehmer für die Vergütung von Vorsteuerbeträgen in einem anderen Mitgliedstaat für den Nachweis, dass er als Unternehmer unter einer Steuernummer eingetragen ist, keine Bescheinigung des zuständigen Finanzamts mehr. Unternehmern, die die Vergütung von Vorsteuerbeträgen in einem anderen Mitgliedstaat beantragen möchten, wird daher keine Bescheinigung mehr erteilt (vgl. Rz. 33 des o. a. BMF-Schreibens v. 3.12.2009). Aus diesem Grund wurde die Bescheinigung auf die Fälle der Vergütung von Vorsteuerbeträgen in einem Drittstaat beschränkt.

Sie finden den Vordruck USt 1 TN in unserer Infothek bei den Downloads in der Rubrik Finanzbuchhaltung unter "Formulare".

 

Artikel eingestellt am: 03.06.2010


Steuerberatung Königsbrunn