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ELENA wird weder gestoppt noch ausgesetzt. Doch die ursprünglich seit 1.7.2010 vorgesehenen Freitextfelder bei Kündigungen fallen weg. Wir informieren über den aktuellen Stand und was für Arbeitgeber nun zu tun ist.
Offensichtlich sind die Zeiten, in denen der Gesetzgeber datenschutzsensible Vorhaben nahezu geräuschlos etablieren konnte, inzwischen doch vorbei. Denn ELENA bewegt die Gemüter wie kaum ein vergleichbares Projekt je zuvor. Kritiker wetterten vor allem gegen die seit 1.7.2010 erfolgte Ausweitung des Verfahrens bei Kündigung und Entlassung. Stein des Anstoßes waren vor allem die vorgesehenen Freitextfelder im Datenbaustein DBKE (Kündigung und Entlassung).
Der Baustein DBKE ist von den Arbeitgebern zu melden, sobald es zur Kündigung oder Entlassung eines Arbeitnehmers kommt. Dieser Baustein ist nunmehr auch dann zu melden, sobald ein Arbeitnehmer aus der Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung fällt. Die Hoffnung der ELENA-Gegner, das Verfahren werde womöglich noch komplett oder wenigstens in Teilen gestoppt, hat sich letztlich nicht erfüllt. Sobald das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers oder auch nur dessen Arbeitslosenversicherungspflicht endet, sind seit 1.7.2010 somit auch die Daten des Bausteins DBKE zu melden.
Freitextfelder im Baustein DBKE: Kritiker-Erfolg in letzter Minute
Aber wenigstens einen von Kritikern bekämpften Giftzahn hat man ELENA gezogen - die Freitextfelder im Baustein DBKE. Einen Tag vor dem planmäßigen Start von DBKE, am 30.6.2010, tagte beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales noch der entsprechende Arbeitskreis. Er besteht aus Vertretern der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV), der Bundesagentur für Arbeit und der "Informationstechnischen Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung" (ITSG). Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände sowie der Deutsche Gewerkschaftsbund wurden am Verfahren ebenfalls beteiligt.
Das Gremium beschloss förmlich in letzter Minute einen wichtigen neuen Passus der "Gemeinsamen Grundsätze nach § 28b Abs. 6 SGB IV in der ab 1.7.2010 und der zum 1.1.2011 geltenden Fassung".
"Gemeinsame Grundsätze": Änderung in wichtigem Detail
Konkret entfallen nun die ursprünglich im Datenbaustein DBKE vorgesehenen Freitextfelder, vor denen Datenschützer so vehement gewarnt hatten: In der Version 01 des Datenbausteins DBKE sind für Zeiträume bis zum 31.12.2010 die vorhandenen Freitextfelder durch den Arbeitgeber nicht zu befüllen. Meldungen mit Datenbaustein DBKE, welche ausgefüllte Freitextfelder enthalten, sind als fehlerhaft abzuweisen und vom Arbeitgeber unverzüglich korrigiert (d. h. ohne jegliche Angaben in den Freitextfeldern) neu zu melden.
Ab 2011 kommt die Version 02 des Datenbausteins DBKE zum Einsatz. Diese Version wird dann gar keine Freitextfelder mehr beinhalten.
Meldeaufwand für Baustein DBKE bleibt dennoch erheblich
Die seit 1.7.2010 im Baustein DBKE zu meldenden Angaben verursachen bei dem zur Meldung verpflichteten Arbeitgeber durchaus einen gewissen Arbeitsaufwand. Zu nicht weniger als 44 Fragestellungen über die Gründe des Ausscheidens muss nun jeder Personalsachbearbeiter, Entgeltabrechner oder Steuerberater die entsprechenden Angaben machen. Wenigstens ist der aus Sicht des Datenschutzes sensibelste Punkt in Form der frei befüllbaren Textfelder nun entfallen - doch ein Mehraufwand bleibt.
Kein Aus für ELENA: Gegner hofften vorerst vergeblich
Die im Vorfeld entstandene Unsicherheit, bezüglich des Umgangs mit dem Datenbausteins DBKE, wurde nun beseitigt. Und ELENA wurde weder gestoppt noch in wesentlichen Teilen außer Kraft gesetzt. An ELENA führt juristisch gesehen auch ab Juli 2010 zunächst kein Weg mehr vorbei. Ansonsten verstoßen Arbeitgeber gegen existierende gesetzliche Meldepflichten. Auf ein Bußgeld sollte man es als Arbeitgeber besser nicht ankommen lassen. Denn die offiziellen Aussagen, ab wann Betriebe gegebenenfalls zur Kasse gebeten werden, sind alles andere als eindeutig. Entgeltabrechner, die ihren Meldepflichten nicht nachkommen, können sich nicht in Sicherheit wiegen.
Hoffnung gibt es für Kritiker und Bürgerrechtler, die ELENA für eine grundgesetzwidrige Vorratsdatenspeicherung halten, allenfalls für die Zukunft: Die beim Bundesverfassungsgericht anhängige Klage könnte das Blatt durchaus doch noch wenden. Denn ELENA ist auch ohne Freitextfelder sicher kein zahnloser Tiger.
Artikel eingestellt am: 06.07.2010
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