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Solar- und Fotovoltaikanlagen: Staatliche Förderung und steuerliche Aspekte

Immer mehr Hausbesitzer betreiben Solar- und Fotovoltaikanlagen auf ihren Dächern. Dank der Förderung durch das Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) lohnt sich diese umweltfreundliche Art der Energieerzeugung – auch nach der geplanten Reduzierung der Fördersätze zum 1.7.2010 bzw. 1.10.2010.

Immer mehr Hausbesitzer betreiben Solar- und Fotovoltaikanlagen auf ihren Dächern. Dank der Förderung durch das Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) lohnt sich diese umweltfreundliche Art der Energieerzeugung – auch nach der geplanten Reduzierung der Fördersätze zum 1.7.2010 bzw. 1.10.2010.  

Beim Neubau eines Eigenheims oder Mehrfamilienhauses wird die Solaranlage häufig gleich mit eingeplant. Neben den Umweltaspekten spielt dabei auch eine wesentliche Rolle, dass die Preise für neue Anlagen durch die massiv gestiegene Nachfrage und den technischen Fortschritt deutlich gesunken sind. Der Markt hat sich damit im Jahr 2009 gegenüber 2007 nahezu verdoppelt. Dabei wird rund die Hälfte der weltweit installierten Fotovoltaikleistung derzeit in Deutschland zugebaut (BT-Drucks. 17/1147 vom 23.3.2010).

Die Preise waren allein im Jahr 2009 um durchschnittlich rund 30% gesunken und werden voraussichtlich in 2010 um weitere 10-15% fallen. Gleichzeitig steigt die Effizienz der Anlagen, die mehr Energie als noch vor Jahren erzeugen können. Das hat allerdings die negative Konsequenz, dass die Fördersätze durch das Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) gesenkt werden sollen und für Strom aus Anlagen auf ehemaligen Ackerflächen überhaupt keine Förderung mehr vorgesehen ist.

Diese Reduzierung geht jedoch erfreulicherweise an der Solarenergie für den Eigenbedarf vorbei. Denn der Direktverbrauch von Strom aus solarer Strahlungsenergie wird bis zum 31.12.2011 befristet stärker angereizt. Diese Regelung wird noch erweitert, sodass nicht nur der Strom aus kleinen Anlagen bis 30 kW installierter Leistung direkt genutzt werden kann, sondern dies jetzt auch bei größeren Dachanlagen bis einschließlich einer Leistung von 800 kW möglich ist. Zusätzlich wird der Anreizeffekt von 3,6 auf 8 Cent erhöht. Der gewonnene Strom für den Eigenverbrauch wird über einen Zähler registriert und bezuschusst.

Alleine aus der Gesetzesbegründung zur Änderung des EEG lässt sich ablesen, dass der Einbau einer Fotovoltaikanlage auf dem Dach des Eigenheims längst Alltag geworden ist und sich nahezu jeder Bauherr mit der Frage beschäftigt, ob sich die Installation einer solchen Anlage finanziell rechnet, wie die betriebswirtschaftliche Rechnung aussieht und welche steuerlichen Vorteile der Einbau mit sich bringt.

Dabei sollte nicht außer acht gelassen werden, dass Nachbarn und Bekannte es als positiv anerkennen, wenn ein Hausbesitzer angesichts des Klimawandels eine Fotovoltaikanlage installieren lässt und somit aktiv etwas für zum Umweltschutz beiträgt.

Lesen Sie den kompletten Artikel  in unserer Infothek bei den Downloads in der Rubrik Steuererklärung.

 

 

Artikel eingestellt am: 18.06.2010


Steuerberatung Königsbrunn