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Jahressteuergesetz 2010

Das BMF hat jetzt den Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz (JStG) 2010 veröffentlicht. Es bringt wie die Vorgängerversionen als sog. "Omnibusgesetz" oder "Lumpensammler" auf 151 Seiten für zwölf Einzelgesetze ein ganzes Bündel an Änderungen - vom Einkommensteuergesetz über die Abgabenordnung bis hin zum Wohnungsbau-Prämiengesetz. Das beinhaltet insbesondere Anpassungen an die EU-Mehrwertsteuer-Richtlinie, BFH-Rechtsprechung, die Abgeltungsteuer sowie weitere Kontrollen insbesondere bei der Geldanlage. Hinzu kommen die schon üblichen Reparaturmaßnahmen an fehlerhaften Verweisen und unklaren Vorschriften.

Der Unterschied zu den JStG in der Vergangenheit ist vor allem, dass der Entwurf nicht bereits lange vor Silvester, sondern erst gut drei Monate nach Neujahr veröffentlicht wird. Zudem fehlen die Anpassungen an die EuGH-Rechtsprechung. Dies wurde bereits zuvor im vom Bundesrat beschlossenen Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften berücksichtigt.

Das JStG 2010 enthält eine Vielzahl thematisch nicht verbundener Einzelmaßnahmen. Die inhaltlich besonders hervorzuhebenden steuerlichen Neuregelungen werden in den nachfolgenden Kapiteln vorgestellt.

Inkraftreten

Das JStG 2010 tritt - sofern nachfolgend nichts gesondert vermerkt - am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Sie finden eine Zusammenfassung und einen ausführlichen Referentenentwurf in unserer Infothek unter der Rubrik Steuererklärung bei den Downloads.

 

Artikel eingestellt am: 18.04.2010


Steuerberatung Königsbrunn